Mobilität
Von der Verleihstation nach Frankreich: Was mit verschwundenen „Vël’OK“-Fahrrädern passiert
Eigentlich ist der Radverleih von „Vel’OH“ und „Vël’OK Régional“ dafür gedacht, sich leichter in Luxemburg-Stadt und Esch fortzubewegen. Gelegentlich verirren sich die Drahtesel aber auch im Ausland. Fraenz Schintgen, Projektmanager beim CIGL, erklärt, was im Falle eines verschwundenen, beschädigten oder gestohlenen Fahrrads unternommen wird.
Rund 40 der über 140 „Vël’OK“-Stationen befinden sich in Esch Foto: Editpress/Julien Garroy
Ob in der Escher Innenstadt bei einem Café, vor dem Eingang eines Supermarkts, oder in Frankreich: Regelmäßig werden die Fahrräder von „Vel’OH“ und „Vël’OK Régional“ außerhalb der dafür vorgesehenen Verleihstationen gefunden. Laut den Allgemeinen Zugangs- und Nutzungsbedingungen von „Vël’OK“ dürfen die Räder lediglich in Esch sowie in den teilnehmenden Nachbargemeinden verwendet werden. Daran halten sich jedoch nicht alle Kunden. „Wir finden regelmäßig Fahrräder in Audun-le-Tiche. Manchmal stehen sie auch einfach vor einem Café. Das ist allerdings nicht nur in Esch, sondern überall so“, sagt Fraenz Schintgen, Projektmanager beim CIGL („Centre d’initiative et de gestion local“), dem Betreiber von „Vël’OK“ in Esch.
Häufig gelten die Räder auch als verloren, weil sie nach ihrer Nutzung nicht richtig in die Gleitschiene des Fahrradständers geschoben wurden. Das Problem: Solange das System die Rückgabe des Fahrrads nicht erkennt, übernimmt der letzte Kunde, der das Fahrrad ausgeliehen hat, die Verantwortung. Schintgen empfiehlt den Nutzern von „Vël’OK“ deshalb, bei der Rückgabe fest am Fahrrad zu ziehen, um zu überprüfen, ob es richtig in der Gleitschiene befestigt wurde.
Dennoch: Durchschnittlich drei bis vier Fahrräder von insgesamt 625 werden täglich nicht zu einer der über 140 Stationen von „Vel’OK“ zurückgebracht. In den Sommermonaten verschwinden die Räder besonders häufig. Diese lassen sich jedoch in den meisten Fällen wieder leicht auftreiben. Die Betreiber von „Vel’OK“ verfügen über ein Geolokalisierungssystem, das es in der Regel ermöglicht, verschwundene Drahtesel schneller wiederzufinden. Das System funktioniert allerdings nicht immer und überall. „Technik ist Technik, die kann auch mal ausfallen. Es gibt aber auch Leute, die das Fahrrad in einer Tiefgarage abstellen. Leider geht das GPS dort nicht“, so Schintgen. „Wir müssen die Fahrräder aber nicht im tiefsten Wald abholen. Meistens befinden sie sich in Gegenden, wo sie auch benutzt werden dürfen.“
Geldstrafen und Reparaturkosten
Kunden von „Vel’OH“ und „Vël’OK“, die sich nicht an die AGB halten, müssen mit Geldstrafen und gegebenenfalls mit einer vorübergehenden Sperrung ihres Abonnements rechnen. In Luxemburg-Stadt und den teilnehmenden Gemeinden verpflichten sich die Nutzer eines Fahrrads von „Vel’OH“ zur Zahlung einer Kaution im Wert von 150 Euro. Dieser Betrag kann ganz oder teilweise fällig werden, wenn das Fahrrad nach der vorgesehenen Nutzung von höchstens 24 Stunden nicht zu einer der Stationen zurückgebracht oder gestohlen wird. Außerdem können Reparaturkosten anfallen, wenn der Kunde das Fahrrad beschädigt.
Bei „Vël’OK“ in Esch gelten ähnliche AGB. Hier ist die Nutzung der Fahrräder im Gegensatz zu „Vel’OH“ zwar umsonst, dafür aber auf lediglich zwei Stunden beschränkt. Deshalb sollte man die Räder auch nicht unbeaufsichtigt lassen, so Schintgen. Dennoch kommt es häufig vor, dass Kunden von „Vël’OK“ die Fahrräder vor Supermarkteingängen abstellen, wo sie gestohlen werden. „Der Dieb fährt damit los und lässt das Fahrrad dann einfach irgendwo stehen“, sagt Schintgen. Im Fall eines Diebstahls empfiehlt er den Kunden, „Vël’OK“ zu kontaktieren. „Dann können wir ihnen im Prinzip eine Geolokalisierung schicken.“ Sollte ein solcher Vorfall sich außerhalb der Öffnungszeiten des CIGL ereignen, holt der Service das Fahrrad in der Regel selbst ab.
Auch mit Vandalismus hat „Vël’OK“ zu kämpfen. „Wir haben zurzeit ziemlich viele Probleme mit Jugendlichen, die sich zu zweit, dritt oder sogar zu viert an ein Fahrrad hängen. Meistens sind danach der Korb oder das Schutzblech gebrochen.“ Auch schwerwiegendere Schäden am Rahmen, Motor und an den Batterien können dabei entstehen. Um auf mögliche Vandalismusfälle aufmerksam zu werden, zählt das CIGL auf die Hilfe der „agents muncipaux“ der teilnehmenden Gemeinden. „Wenn wir den Fall klar einem Kunden zuordnen können, dann kommt er auch für die Schäden auf“, sagt Schintgen.
Eine Anfrage an den hauptstädtischen Fahrradverleih „Vel’OH“ blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Teilnehmende Gemeinden: Vël’OK Régional: Esch, Bettemburg, Differdingen, Düdelingen, Kayl, Monnerich, Rümelingen, Sanem und Schifflingen; Vel’OH: Luxemburg-Stadt, Bartringen, Hesperingen, Leudelingen, Mamer, Niederanven, Strassen und Walferdingen
Ein „Vël’OK“ zu zweit nutzen: Was Jugendlichen Spaß bereiten mag, kann auf Kosten des Materials gehen Foto: Editpress/Julien Garroy