Urteil im Escher Drogenprozess

Vier Jahre Haft für Besitzerin von „Café Chez Nadia“

Im sogenannten Escher Drogenprozess wurden gestern in erster Instanz Haftstrafen zwischen einem und vier Jahren verhängt. Die härteste Strafe galt der Besitzerin des „Café Chez Nadia“, das im Mittelpunkt der Drogengeschäfte stand.

Das „Café Chez Nadia“ wird geschlossen. Das hat gestern das Bezirksgericht in Luxemburg entschieden. Die Besitzerin muss mindestens ein Jahr in Haft, drei weitere Jahre sind auf Bewährung ausgeschrieben. 

Das „Café Chez Nadia“ wird geschlossen. Das hat gestern das Bezirksgericht in Luxemburg entschieden. Die Besitzerin muss mindestens ein Jahr in Haft, drei weitere Jahre sind auf Bewährung ausgeschrieben.  Foto: Editpress/Julien Garroy

Vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, eine Geldstrafe von 10.000 Euro, die Schließung ihres Lokals und ein Berufsverbot von zehn Jahren: So lautet das Urteil der 16. Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg gegen die Inhaberin des „Café Chez Nadia“ in Esch. Die Richter sehen es damit als erwiesen an, dass die Frau Drogengeschäfte in und um ihr Lokal nicht nur geduldet, sondern sogar aktiv gefördert hat.

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