Scharfe Kritik aus Genf

Vereinte Nationen rügen Luxemburg für Bettelverbot und verstärkten Platzverweis

Vor knapp zwei Jahren trat in Luxemburg-Stadt das sogenannte Bettelverbot in Kraft. Nun gibt es dafür – zusammen mit dem geplanten „Platzverweis renforcé“ – erneut Kritik: Zwei Berichterstatter der Vereinten Nationen sind besorgt über den Umgang mit Obdachlosen in Luxemburg.

Seit Dezember 2023 ist es in der Hauptstadt untersagt, Vorbeigehende um Kleingeld zu bitten – unter anderem das kritisieren die Vereinten Nationen

Seit Dezember 2023 ist es in der Hauptstadt untersagt, Vorbeigehende um Kleingeld zu bitten – unter anderem das kritisieren die Vereinten Nationen Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

„Gesetze, die Armut oder Obdachlosigkeit bestrafen, sind immer zum Scheitern verurteilt. Sie verraten, dass Staaten das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard – einschließlich Wohnraum – nicht gewährleisten.“ Mit diesen Worten kritisieren zwei Berichterstatter der „United Nations“ (UN) Luxemburg scharf. Bereits im Juli haben sie sich an die ständige Vertreterin für Luxemburg bei den Vereinten Nationen in Genf gewandt und weitgehend unbeachtet ihre Bedenken zu den Gesetzentwürfen Nr. 8418 (zu einer Änderung des Strafgesetzbuches mit Artikeln zum Betteln) und Nr. 8426 (verschärfter Platzverweis) geäußert.

„Wir möchten unsere tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass die Gesetzesentwürfe gegen mehrere internationale Menschenrechtsnormen verstoßen könnten“, schreiben Balakrishnan Rajagopal, UN-Sonderberichterstatter für angemessenes Wohnen, und Olivier De Schutter, Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte, in ihrem Bericht. Ihrer Einschätzung nach könnten die Entwürfe mehrere internationale Abkommen verletzen, die auch Luxemburg unterzeichnet hat – darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Staat in der Verantwortung

Kritik erntet Luxemburg aus mehreren Gründen: Die Berichterstatter betonen, dass Geldstrafen oder Festnahmen von Obdachlosen wegen Bettelns oder Schlafens im öffentlichen Raum „das Recht auf ein Leben in Würde und Freiheit“ verletzen. Es reiche nicht aus, „dass eine Form des Bettelns als unangenehm empfunden wird, um Strafen zu rechtfertigen.“ Geldbußen sind laut den beiden Rechtswissenschaftlern kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit, da diese die Not von Betroffenen verschärfen – und entsprechende Einträge im Strafregister den Zugang zu Arbeit oder Wohnraum nur noch erschweren.

Balakrishnan Rajagopal und Olivier De Schutter nehmen den Staat in die Pflicht: „Dieser sollte zunächst alle Anstrengungen unternehmen, um das Recht auf Wohnraum zu gewährleisten – bevor er erwägt, Personen für Verhaltensweisen zu bestrafen, die eine Folge seines Versagens bei der Durchsetzung dieser Menschenrechte sind.“ Änderungen des Strafrechts sollen den Berichterstattern zufolge „nicht dazu führen, dass Menschen ohne festen Wohnsitz ihrer Freiheit beraubt werden, weil der Staat keine Unterkunft zur Verfügung gestellt hat.“ Ihr Fazit: Die geplanten Gesetze würden Obdachlosigkeit eher verschärfen als verringern.

Der Staat sollte zunächst alle Anstrengungen unternehmen, um das Recht auf Wohnraum zu gewährleisten – bevor er erwägt, Personen für Verhaltensweisen zu bestrafen, die eine Folge seines Versagens bei der Durchsetzung dieser Menschenrechte sind.

Balakrishnan Rajagopal und Olivier De Schutter

UN-Berichterstatter

In ihrem Schreiben an Anne Goedert, ständige Vertreterin für Luxemburg bei den Vereinten Nationen in Genf, verlangen die Repräsentanten der UN-Menschenrechtsorganisation, dass die lokalen Gesetze und Vorschriften den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen. „Darüber hinaus fordern wir die Stadt Luxemburg auf, die Bestimmungen ihrer Polizeiverordnung aufzuheben, die Geldstrafen und Inhaftierungen von Personen erlauben, die in bestimmten Stadtvierteln beim Betteln angetroffen werden.“ Ob die Gemeinde dieser Forderung nachkommen will, hat diese bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.

Konkrete Zahlen fehlen 

Außerdem fragen die beiden UN-Berichterstatter nach der Zahl der Obdachlosen im Land – doch in der im September verschickten Antwort von Luxemburg fehlen entsprechende Angaben. Das überrascht kaum, da die Anzahl von Menschen ohne eigenes Dach über dem Kopf erst seit wenigen Jahren und nur in den beiden größten Städten des Landes erfasst wird. Keine Antwort gibt es zudem auf die Frage nach Maßnahmen, um Obdachlosen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls unbeantwortet bleibt die Frage zur Einbindung von Obdachlosen in politische Entscheidungsprozesse.

Wie viele Menschen in ganz Luxemburg kein Dach über dem Kopf haben, ist statistisch nicht erfasst

Wie viele Menschen in ganz Luxemburg kein Dach über dem Kopf haben, ist statistisch nicht erfasst Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Was allerdings in der Antwort von Luxemburg – die auf der Webseite der UN-Menschenrechtsorganisation veröffentlicht wurde und in den Bericht an den Menschenrechtsrat einfließen wird –  zu lesen ist, ist, dass das „einfache Betteln“ künftig nicht mehr strafbar sein wird, sondern nur noch die „aggressive“ Form. Auf die Kritik der Berichterstatter, der genannte Begriff sei zu vage und ermögliche Willkür, antwortet Luxemburg mit dem Hinweis, dass dieser auch im französischen Recht verwendet werde. Das Fazit: „Zusammenfassend ist die Befürchtung unbegründet, der Gesetzentwurf würde es ermöglichen, Obdachlose allein wegen des Bettelns zu bestrafen.“ 

Zum verstärkten Platzverweis heißt es dann noch, dass der Innenminister – also Léon Gloden (CSV) – dazu Präzisierungen geben wolle. In dem Dokument ist dann zu lesen, dass „es keine Freiheit ohne Sicherheit“ gibt und dass die Polizei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit geeignete Mittel wie den Platzverweis brauche. Zudem verweist das Innenministerium darauf, dass der Staatsrat im Februar „oppositions formelles“ erhoben hat und derzeit über die überarbeiteten Änderungen berät.

Keine Statements zur Kritik

Ob die Berichterstatter der Vereinten Nationen mit den Antworten aus Luxemburg zufrieden sind, wollen sie dem Tageblatt noch diese Woche mitteilen. Dann soll auch erklärt werden, wie es weitergeht. Die Pressestelle des Justizministeriums – das sich derzeit mit Änderungen des Strafgesetzbuches und in dem Zusammenhang auch mit der „mendicité aggressive“ beschäftigt – teilt auf Nachfrage mit, dass man der ausführlichen Antwort der ständigen Vertreterin für Luxemburg beim Büro der Vereinten Nationen nichts hinzuzufügen habe. 

Die Gesetzespläne

Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches soll den „Code pénal“ modernisieren und veraltete Bestimmungen streichen – darunter jene zum Betteln. Das sogenannte „einfache“ Betteln und Vagabundieren wird durch den neuen und weit gefassten Begriff der „mendicité aggressive“ ersetzt. Im Februar bezog der Staatsrat dazu Stellung, im März äußerte sich die „Commission consultative des Droits de l'Homme“ (CCDH) dazu kritisch. Seitdem befindet sich das geplante Gesetz weiter auf dem Instanzenweg. Ein weiterer Gesetzentwurf der aktuellen Regierung verschärft den seit Sommer 2022 geltenden Platzverweis, der Behörden erlaubt, Personen von Gebäudeeingängen zu entfernen. Mit dem verschärften Platzverweis könnten Betroffene künftig auch von öffentlichen Plätzen verbannt werden und ihnen der Zutritt für längere Zeit untersagt werden. Nachdem der Staatsrat im Februar „oppositions formelles“ erhoben hatte und die Abgeordnetenkammer nachgebessert hat, wird die überarbeitete Fassung derzeit erneut geprüft.

Da sich der Gesetzentwurf noch auf dem Instanzenweg befindet und die Beratungen in der zuständigen Parlamentskommission andauern, ist es laut der Pressestelle des Justizministeriums „noch zu früh“, um Stellung zu beziehen. Auch die Pressestelle des Innenministeriums verweist darauf, dass der Staatsrat den Gesetzentwurf zum verstärkten Platzverweis erneut prüft und man deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr dazu sagen könne: „Wir werden zu gegebener Zeit darüber informieren.“

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