Freispruch für Ex-Polizisten
Tödliche Schüsse in Bonneweg: Berufungsrichter sehen Notwehr als erwiesen an
Der Polizist, der vor fünf Jahren bei einer Verkehrskontrolle einen Menschen tödlich verletzte, ist im Berufungsverfahren freigesprochen worden. Er habe in Notwehr gehandelt, so die Richter.
In diesem Wagen starb im April 2018 ein 51-jähriger Mann durch die Kugel aus einer Polizeidienstwaffe. Der Beamte, damals 22, habe aus Notwehr geschossen, befanden die Berufungsrichter am Dienstag. Foto: Editpress
Ex-Polizist M. verließ das Gericht am Dienstagnachmittag als freier Mann. Er habe aus Notwehr gehandelt, so die Richter in ihrem Urteil im Berufungsprozess: „Il n'y a ni crime, ni délit, lorsque l’homicide, les blessures et les coups étaient commandés par la nécessité actuelle de la légitime défense de soi-même ou d’autrui.“ (Art. 416 Code pénal)