Uhren-Prozess  

Staatsanwalt fordert Haft und Geldstrafe für Flavio Becca

Die Staatsanwaltschaft sieht Flavio Becca als schuldig an. Wegen Veruntreuung von Firmengeldern und Geldwäsche im Rahmen eines undurchsichtig scheinenden Uhrengeschäftes fordert sie 42 Monate Haft, mit Möglichkeit auf Bewährung, eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro sowie die Konfiszierung eines Teils der von Becca über seine Firmen angeschafften Luxusuhren.

Am Mittwochnachmittag: Flavio Becca (rechts) und sein französischer Star-Strafverteidiger Hervé Temime (links) kommen in der „Cité judiciaire“ an

Am Mittwochnachmittag: Flavio Becca (rechts) und sein französischer Star-Strafverteidiger Hervé Temime (links) kommen in der „Cité judiciaire“ an Foto: Editpress/Hervé Montaigu

17.30 Uhr, Mittwochnachmittag in der „Cité judiciaire“. Die Ausführungen des Staatsanwalts Guy Breistroff sind zu Ende. Während gut 60 Minuten hat er die in seinen Augen gravierenden Vergehen von Flavio Becca hervorgehoben und kommentiert. Der Unternehmer sei wegen Veruntreuung von Firmengeldern und Geldwäsche schuldig zu sprechen. Gefordert werden 42 Monate Haft mit möglicher Bewährung, 250.000 Euro Geldstrafe und die Konfiszierung von um die 300 Luxusuhren.

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

Stadtentwicklung

Sozialbericht zeigt klare Nord-Süd-Kluft in Düdelingen

Offen, nackt, entspannt

Zwei Tage Naturismus erleben

;