„Wo sollen sie denn hin?“
Richtung22 kämpft vor Gericht um seinen Platz in Esch
Am Donnerstag traf das Kunstkollektiv Richtung22 im Friedensgericht in Esch auf den Anwalt des Kulturvereins frEsch. Das Tageblatt war zum Prozessauftakt vor Ort.
Richtung22 protestiert: Am Donnerstag begann der Prozess, bei dem entschieden wird, ob das Kollektiv seine Räume im Bâtiment4 verlassen muss Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Mit dem Banner „Keng Plaz fir kritesch Konscht“ und orangefarbenen Möbeln setzte das Kunstkollektiv Richtung22 am Donnerstag vor dem Kulturzentrum Bâtiment4 (B4) ein Zeichen: Es machte kurz vor dem Prozessauftakt auf den Rechtsstreit mit dem Kulturverein frEsch aufmerksam, der das Gebäude verwaltet. Im Kern des Verfahrens steht die Frage, ob Richtung22 seine drei Arbeitsräume im B4 weiter verwenden darf. Der zugrunde liegende Nutzungsvertrag lief bereits 2024 aus, das Kollektiv hatte jedoch auf eine unbefristete Verlängerung gehofft. Noch hielten die grauen Wolken vor dem B4 dicht. Erst vor dem Friedensgericht setzte der Regen ein.
Im Verhandlungsraum vertrat Max Maillet frEsch und Jean Tonnar, ehemaliger Kulturschöffe der Stadt Esch und LSAP-Politiker, Richtung22. „Heute geht es um die Existenz eines Kollektivs, das viele Mitglieder zählt und fester Bestandteil des Bâtiment4 ist“, eröffnete Tonnar sein Plädoyer. „Wo sollen sie denn hin? Es gibt hierzulande kaum Räumlichkeiten für Kollektive dieser Art.“