Rettungsdienste
Neue Eignungskriterien eröffnen neue Möglichkeiten beim CGDIS
Rettungskräfte müssen von Berufs wegen in Form sein. Eine Unzulänglichkeit bedeutet aber nicht mehr der automatische Ausschluss. Mit dem CGDIS wurden neue Eignungskriterien eingeführt. Damit können nun auch Menschen der Öffentlichkeit dienen, die bis dahin nicht für Rettungsdienste infrage kamen.
Je nach Tätigkeit sind unterschiedliche Eignungskriterien beim CGDIS vorgesehen. Mitglieder der Drohnen-Einheit etwa werden auf andere gesundheitliche Kriterien geprüft als Mitglieder des „Groupe de support psychologique“. Foto: Editpress/Julien Garroy
Rettungskräfte begeben sich in der Regel in Gefahrensituationen, um anderen Menschen zu helfen. Ihre Einsätze führen oft an die Grenzen der physischen Belastbarkeit, während sie bei der Rettung von Opfern unter der Wahrung der eigenen Sicherheit hohem Stress ausgesetzt sind. Um den Feuerwehr- und Rettungsdienst leisten zu können, müssen die Angehörigen des „Corps grand-ducal d’incendie et de secours“ (CGDIS) eine gute körperliche und geistige Gesundheit vorweisen.