Esch

Menschenrechtskommission stellt Notwendigkeit von 62 Kameras infrage

Die Menschenrechtskommission bezweifelt, dass die Notwendigkeit der geplanten Videoüberwachung im Escher Zentrum ausreichend belegt ist. Sie verweist auf sinkende Kriminalitätszahlen und fordert das Innenministerium auf, das Projekt genauer zu prüfen.

Die Menschenrechtskommission fordert bessere Nachweise für die Wirksamkeit der Videoüberwachung

Die Menschenrechtskommission fordert bessere Nachweise für die Wirksamkeit der Videoüberwachung Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Die Menschenrechtskommission (CCDH) stellt die Notwendigkeit der geplanten 62 Kameras im Escher Stadtzentrum infrage. Die vorliegenden Informationen erlaubten es nicht, „auf die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit“ der Videoüberwachung zu schließen, heißt es in einer am 7. Oktober verabschiedeten Stellungnahme.

Die Kommission fordert den Innenminister deshalb auf, eingehender zu prüfen, ob die zusätzlichen Kameras tatsächlich erforderlich sind. Insbesondere müsse nachgewiesen werden, weshalb die bereits bestehenden Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung nicht ausreichen und welchen konkreten Mehrwert die Videoüberwachung bieten würde.

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