Der Straßenpoller darf bleiben

Klage von Escher Bürgern abgewiesen

Der Poller im oberen Teil der Alzettestraße, Kreuzung Boulevard Prince Henri, ist legal. Das hat das Bezirksgericht Luxemburg in einem Schnellverfahren entschieden und eine Klage von zwei Bürgern abgewiesen. Die Escher Gemeindeverwaltung dürfe ihr Verkehrsreglement so ausführen, wie sie es im Rahmen der Straßenordnung für angemessen halte, so das Gericht. Der Poller funktioniert seit dem 16. September 2019.

Das Gericht gab der Escher Gemeindeverwaltung recht. Der Straßenpoller darf bleiben. Zwei Bürger hatten gegen die Sperre geklagt.

Das Gericht gab der Escher Gemeindeverwaltung recht. Der Straßenpoller darf bleiben. Zwei Bürger hatten gegen die Sperre geklagt. Foto: Editpress

Das Bezirksgericht in Luxemburg-Stadt hat entschieden: Der Straßenpoller im oberen Teil der Alzettestraße an der Kreuzung mit dem Boulevard Prince Henri ist rechtens und darf bleiben. Seit dem 16. September 2019 ist er operationell. Zum Leidwesen der Anwohner aus der Pierre-Claude-Straße.

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