Zugkollision
„Kein Verschulden bei der CFL“ – Justiz will Ermittlungen zum Bettemburger Bahnunfall einstellen
Menschliches und technisches Versagen: Die Luxemburger Staatsanwaltschaft will beantragen, die Klage wegen des Zugunglücks zwischen Düdelingen und Bettemburg abzuweisen. Bei dem Unfall im Februar 2017 wurden zwei Menschen verletzt – ein Lokführer starb.
Bei dem Zugunglück zwischen Bettemburg und Düdelingen ist im Februar 2017 ein Lokführer gestorben Foto: Editpress-Archiv
Es war ein schwarzer Tag für die Eisenbahn in Luxemburg: Am 14. Februar 2017 um kurz nach 9 Uhr raste ein Personenzug der CFL zwischen Bettemburg und Düdelingen in einen entgegenkommenden Güterzug aus Frankreich. Der Lokführer der CFL-Lok starb sofort, der des Güterzugs konnte sich retten, indem er kurz vor dem Aufprall in den hinteren Teil seiner Lok sprang. Fast auf den Tag genau drei Jahre ermittelte die Luxemburger Justiz, wie es zu dem Unglück kommen konnte – und wer die Schuld trägt. Am Mittwoch erklärt die Staatsanwaltschaft schließlich, dass sie vor Gericht beantragen wolle, die Klage abzuweisen.