Strafvollzug für Minderjährige

Jugendliche sollen künftig nicht mehr nach Schrassig kommen

Die Unterbringung eines 17-Jährigen im Erwachsenenstrafvollzug von Schrassig hat nun auch politische Folgen. In einer Antwort auf eine parlamentarische Frage der Abgeordneten Gilles Roth und Laurent Mosar erneuert Justizministerin Sam Tanson ihre Absicht, solche Maßnahmen in Zukunft zu verbieten. Aktuell aber gebe es zumindest in Luxemburg keine Alternativen.

Opposition und Regierung sind sich einig: Jugendliche haben in Schrassig nichts verloren. Allerdings fehlt es an angemessenen Alternativen für minderjährige Straftäter mit Gewaltpotenzial.

Opposition und Regierung sind sich einig: Jugendliche haben in Schrassig nichts verloren. Allerdings fehlt es an angemessenen Alternativen für minderjährige Straftäter mit Gewaltpotenzial. Foto: Editpress/Isabella Finzi

In Luxemburg ist die Unterbringung von Minderjährigen im Erwachsenenstrafvollzug durchaus möglich. Kritik bleibt aber nicht aus. So verweisen Ombudsfrau, ORK („Ombuds-Comité fir d’Rechter vum Kand“) und die Menschenrechtskommission immer wieder auf den Umstand, dass mit der sogenannten Unisec in Dreiborn eine spezielle Einrichtung speziell für diese Fälle vorgesehen sei.

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