Sanitäre Schutzmaßnahmen

Interpretationssache: Wie Schwimmbäder ihre Nichtschwimmer-Becken nutzen 

Die Regeln sind klar: Geschwommen wird nur in geordneten Bahnen. Nicht ganz so klar sieht es bei den kleinen, beziehungsweise Nichtschwimmerbecken aus. Hier gehen die einzelnen Schwimmbäder sehr unterschiedlich vor. Der Schutz der Gäste scheint aber bei allen die oberste Priorität zu sein.

Schwimmen ist momentan nur in Becken erlaubt, die in Bahnen unterteilt sind

Schwimmen ist momentan nur in Becken erlaubt, die in Bahnen unterteilt sind Foto: Editpress-Archiv/Tania Feller

Ab Montag, dem 8. Februar, soll der Jugendsport verstärkt eingeschränkt werden. So lauten jedenfalls die Empfehlungen des Sportministeriums, die damit eine gewisse Kohärenz zu den Schulschließungen herstellen wollen. Nicht von den neuen, strengeren Empfehlungen betroffen sind die Schwimmbäder. Hier sind die Corona-Regeln eigentlich klar: In einem 50-Meter-Becken dürfen sechs Personen pro Bahn schwimmen, in einem 25-Meter-Becken sind es deren drei pro Bahn. Da gibt es auch keine großen Interpretationsschwierigkeiten.

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