Giftmord-Prozess

„Habe Tod nicht gewollt“

Einem Ex-Polizisten wird vorgeworfen, seine Schwester und deren Lebenspartner mit Zyankali getötet zu haben. 2016 soll Gilles L. den beiden ein mit dem tödlichen Gift versetztes Getränk verabreicht haben. In erster Instanz verurteilte ihn die 13. Straf- und Kriminalkammer deshalb zu einer lebenslangen Haftstrafe. Gegen das Urteil legte der heute 31-jährige Luxemburger Berufung ein.

„Habe Tod nicht gewollt“

Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Gilles L. bleibt auch im Berufungsprozess bei seinen Aussagen aus erster Instanz. Er habe wiederholt Botulinum im Darknet bestellt. Anstelle von diesem Gift sei ihm bei der zweiten Lieferung jedoch Zyankali geliefert worden. Dass Botulinum genauso tödlich ist wie Zyankali, habe er nicht gewusst.

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