Geschlossene Strände

Freispruch nach illegalem Stausee-Besuch

Trotz Verbot an den Stausee-Strand? Drei Bürger waren am 17. Mai 2020 um 18.30 Uhr nach Insenborn an den Stausee gefahren und hatten sich dort am Strand aufgehalten. Wegen des Verbots der Gemeinde wurden sie von der Polizei protokolliert. 

Der Stausee-Strand bei Insenborn im Sommer 2019 

Der Stausee-Strand bei Insenborn im Sommer 2019  Foto: Alain Rischard/Editpress-Archiv

Die Gemeinde Esch/Sauer hatte durch eine Notstandsverordnung vom 3. April 2020 die Schließung der Strände des Stausees angeordnet und sorgte dafür, dass Verstöße gegen diese Verordnung mit einer Geldstrafe von 25 bis 250 Euro geahndet wurden. Diese Notstandsverordnung wurde vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15. Mai 2020 in Übereinstimmung mit dem Gesetz bestätigt und am 20. Mai 2020 veröffentlicht.

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

Dippach

Ursprüngliches Vorhaben nicht umgesetzt: Innenministerium stoppt Geländetausch

;