Geschlossene Strände
Freispruch nach illegalem Stausee-Besuch
Trotz Verbot an den Stausee-Strand? Drei Bürger waren am 17. Mai 2020 um 18.30 Uhr nach Insenborn an den Stausee gefahren und hatten sich dort am Strand aufgehalten. Wegen des Verbots der Gemeinde wurden sie von der Polizei protokolliert.
Der Stausee-Strand bei Insenborn im Sommer 2019 Foto: Alain Rischard/Editpress-Archiv
Die Gemeinde Esch/Sauer hatte durch eine Notstandsverordnung vom 3. April 2020 die Schließung der Strände des Stausees angeordnet und sorgte dafür, dass Verstöße gegen diese Verordnung mit einer Geldstrafe von 25 bis 250 Euro geahndet wurden. Diese Notstandsverordnung wurde vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15. Mai 2020 in Übereinstimmung mit dem Gesetz bestätigt und am 20. Mai 2020 veröffentlicht.