Schülerartikel
Freiheit für die Presse? – Journalisten in Syrien haben Angst um ihr Leben
Im Rahmen einer Serie zum Internationalen Tag der Pressefreiheit (3. Mai) haben Schüler im Tageblatt das Wort. Heute beschäftigt sich die Autorinnen mit der Arbeit von Journalisten in Syrien.
In Ländern wie Syrien kann Pressearbeit lebensgefährlich sein Foto: AFP/Omar Haj Kadour
Meinungsfreiheit bedeutet nichts anderes als das subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung der Meinung. Diese kann man in Schrift, in Wort, Bild oder anderen Übertragungsmitteln äußern. Das Recht auf Meinungsäußerung hat jedoch auch seine Grenzen, die zum Schutz des Staates dienen, wie zum Beispiel der Schutz gegen Beleidigung oder Verleumdung.