Schwere Kindesmisshandlung

Frau wird zu fünf Jahren verurteilt, davon drei auf Bewährung

Vor dem Berufungsgericht in Diekirch ging es am Dienstag um einen schweren Fall von Kindesmisshandlung. Der Angeklagten wurde vorgeworfen, der Tochter ihres Partners den Arm gebrochen zu haben. Das Urteil aus erster Instanz wurde bestätigt: fünf Jahre Haft, davon drei auf Bewährung.

2014 soll die Angeklagte der Tochter ihres Freundes den Arm gebrochen haben

2014 soll die Angeklagte der Tochter ihres Freundes den Arm gebrochen haben Foto: Editpress/Didier Sylvestre

Ana Isabel M. L. war Anfang letzten Jahres vom Diekircher Bezirksgericht wegen schwerer Kindesmisshandlung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, von denen drei zur Bewährung ausgesetzt wurden. Sie legte Berufung ein. Der Angeklagten war u.a. vorgeworfen worden, im Jahre 2014 dem damals zweijährigen Mädchen ihres Partners den linken Arm gebrochen zu haben.

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