Medienbericht

„Fraglich, ob Vorschrift angewendet wird“: Staatsanwalt Georges Oswald kritisiert Bettelverbot – Politik reagiert

Die Diskussion rund um das Bettelverbot dreht sich im Kreis – das auch wegen einer juristischen Unklarheit im Strafgesetzbuch. In einem Radiointerview bezog der Staatsanwalt des Bezirksgerichts Luxemburg am Mittwoch dazu Stellung und wies darauf hin, dass eine solche Regelung keine juristische Basis hat.

Zu bestimmten Uhrzeiten und an bestimmten Orten ist es seit dem 15. Januar in der Hauptstadt untersagt, andere um Geld zu bitten. Das wurde nun von der Justiz offen kritisiert.

Zu bestimmten Uhrzeiten und an bestimmten Orten ist es seit dem 15. Januar in der Hauptstadt untersagt, andere um Geld zu bitten. Das wurde nun von der Justiz offen kritisiert. Foto: Editpress/Alain Rischard

Seit einem Monat ist das Betteln laut Polizeiverordnung der Gemeinde Luxemburg untersagt. Doch die neue Regelung hat keine juristische Basis – wie Georges Oswald am Mittwochmorgen bei einem Live-Interview im Radio erklärte. Der Staatsanwalt des Bezirksgerichts Luxemburg wies dabei auf eine ungeklärte Situation im „Code pénal“ hin, die seit Jahren für Diskussionen sorgt.

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