Recht auf Asyl

„Flüchtlingsrot“: Immigrations-Direktion missachtet Grundrechte von Flüchtlingen

Der „Lëtzebuerger Flüchtlingsrot“ (LFR) erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen die staatliche Immigrationsdirektion und verkündet, ab sofort Mitarbeiter vor der Verwaltung zu postieren, die Asylbewerber über ihre Rechte aufklären sollen – Rechte, die trotz bereits mehrfach geäußerter Kritik nicht respektiert würden, so die Plattform mehrerer Menschenrechtsorganisationen.

Wer von der Immigrationsdirektion abgelehnt wird, schafft es nicht einmal ins Flüchtlingsheim. Unser Foto zeigt eine entsprechende Einrichtung in Esch.

Wer von der Immigrationsdirektion abgelehnt wird, schafft es nicht einmal ins Flüchtlingsheim. Unser Foto zeigt eine entsprechende Einrichtung in Esch. Foto: Editpress-Archiv

Immer wieder komme es dem LFR zufolge vor, dass Menschen von der offiziellen Stelle abgewiesen werden und ihnen die Bescheinigung, einen Asylantrag stellen zu wollen, verweigert wird. Ohne dieses Papier, das eine Voraussetzung sei, um das Grundrecht auf Asyl in Anspruch nehmen zu können, werde diesen Menschen seit neuestem auch die Möglichkeit genommen, in einem Flüchtlingsheim unterzukommen. Das Argument der Immigrationsdirektion, die Heime seien ausgelastet, lässt der Flüchtlingsrat nicht gelten. Die Zahl der Asylbewerber sei so niedrig wie seit langem nicht mehr.

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