Esch

„Erwischt!“: Polizei bittet in der Alzettestraße 15 Fahrrad- und Tretrollerfahrer zur Kasse

Die Alzettestraße ist tagsüber für Rad- und Tretrollerfahrer verboten – das hält allerdings nicht jeden davon ab, durch die Einkaufsstraße zu brettern. Die Polizei hat vor etwa zwei Wochen 15 Fahrer dabei erwischt. Die Fußgängerzone ist für Fußgänger, sagt CSV-Bürgermeister Georges Mischo.

Radfahrer dürfen zwischen 8 und 20 Uhr nicht in der Alzettestraße fahren

Radfahrer dürfen zwischen 8 und 20 Uhr nicht in der Alzettestraße fahren Foto: Editpress/Julien Garroy

Mit dem Fahrrad oder Tretroller durch die Alzettestraße zu fahren, ist seit etwa zwei Jahren verboten – jedenfalls zwischen 8 und 20 Uhr. Trotzdem brettern Zweiräder noch regelmäßig durch die längste Einkaufsstraße Luxemburgs. Genau deswegen hat die Polizei sich am 13. April in der Alzettestraße aufgestellt: Sechs Beamte kontrollierten während zwei Stunden, ob die Passanten sich auf den Füßen oder auf zwei Rädern fortbewegten. Das Fazit: Die Polizei hat 15 Personen dabei erwischt, wie sie unerlaubterweise mit dem Tretroller oder Fahrrad durch die Fußgängerzone fuhren. Das hat die Polizei am Freitag auf Tageblatt-Nachfrage geschrieben. Der Spaß kostete die Fahrer 49 Euro.

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

Wetter

Meteolux ändert sein Hitzewarnsystem – Kritik an Umsetzung