Nach Urteil
Einliegerwohnungen: Stadt Esch verzichtet auf Berufung
Nachdem das Verwaltungsgericht die Bestimmung zum Verbot von Einliegerwohnungen in Esch annulliert hatte, verzichtet der schwarz-blau-grüne Schöffenrat nun darauf, in Berufung zu gehen. 2021 hatte die Mehrheit im Gemeinderat unter Bürgermeister Georges Mischo (CSV) entschieden, den Bebauungsplan (PAP QE: „Plan d’aménagement particulier quartier existant“) so zu ändern, dass Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern nicht mehr möglich wären.
Bürgermeister Christian Weis (CSV) und Schöffe Meris Sehovic („déi gréng“) Foto: Editpress/Julien Garroy
„Eis fällt duerch dëst Uerteel keen Zack aus der Kroun“, sagte Schöffe Meris Sehovic („déi gréng“) zum Schluss der Pressekonferenz, die die Stadt Esch einberufen hatte, um auf das Urteil des Verwaltungsgerichts in Sachen Einliegerwohnungen einzugehen. Der Urteilsspruch hatte am 26. Juli das mit den Stimmen der Mehrheit im Februar 2021 beschlossene Verbot von Einliegerwohnungen in den rund 4.000 Einfamilienhäusern der Stadt gekippt (das Tageblatt berichtete exklusiv), da es im Widerspruch zum Gesetz steht. Ein kleiner Zacken dürfte es dennoch gewesen sein, denn das Urteil, gegen das man nicht in Berufung gehen wird, und den monatelangen öffentlichen Streit über Wohngemeinschaften hätte man sich mit ein bisschen weniger Sturheit wohl ersparen können.