Gemeinde Luxemburg
Die Hauptstadt verzichtet vorerst auf jegliche Vorkaufsrechte bei Grundstücken
Die Stadt Luxemburg appelliert dringend an die Regierung, ein neues Gesetzesvorhaben über das Vorkaufsrecht auszuarbeiten. Ansonsten könnte es sein, dass Gemeinden in Zukunft nicht mehr in den Gemuss dieses Rechts kommen könnten, hieß es am Montag im hauptstädtischen Gemeinderat.
Ein kürzliches Gerichtsurteil stellt das Vorkaufsrecht der Kommunen infrage Foto: Editpress/François Aussems
Es ist ein Problem, auf das der Finanzschöffe der Stadt Luxemburg, Laurent Mosar (CSV), in der Vergangenheit schon mehrere Male hingewiesen hatte. Das aktuelle Gesetz über das Vorkaufsrecht sei kompliziert, und in der Praxis schwierig anzuwenden. In einem konkreten Fall entschied die Kommune nun, auf dieses Recht zu verzichten. Es geht um ein Grundstück in der Bitburger Straße in Hamm, wo die Gemeinde zuerst beschlossen hatte, vom „droit de préemption“ Gebrauch zu machen, da die Stadt noch Bedürfnisse in Sachen öffentlichen Einrichtungen habe, erklärte Mosar. Unter anderem ging die Rede davon, dort eine Kantine einzurichten.