Escher Straßenpoller
Die Bürger sind genervt, doch die Gemeinde sieht sich im Recht
Vor dem Schnellgericht in Luxemburg ging es am Donnerstag um die Legitimität eines Straßenpollers in Esch/Alzette. Dieser verhindert im oberen Teil der Alzette-Straße den uneingeschränkten Zugang zur rue Pierre Claude. Schikane, sagen betroffene Bürger, die nun Klage führen. Die Gemeinde Esch betont hingegen die Rechtmäßigkeit des Pollers, mit Verweis auf die Sicherheit. Urteil am 31. Januar
Straßenpoller in Esch: Die betroffenen Bürger sehen rot, die Gemeinde sieht sich im Recht und verweist auf die Sicherheit. Jetzt muss das Gericht entscheiden. Foto: Editpress/Alain Rischard
Ein Straßenpoller im obersten Teil der Alzette-Straße (Kreuzung bd. Prince Henri) verhindert seit September 2019, dass die Bewohner der Pierre-Claude-Straße uneingeschränkt mit ihrem Wagen bis vor ihre Haustür gelangen können. Geöffnet ist die Barriere unter der Woche nur zwischen 6 und 10 Uhr morgens sowie zwischen 18 und 20 Uhr abends. Zugang also nur während 6 von 24 Stunden am Tag. An Sonn- und Feiertagen ist komplett gesperrt.