Mentale Gesundheit
CNS nimmt Psychotherapie in Liste der Zuzahlungen auf – was diese Änderung bedeutet
Die CNS nimmt Psychotherapien künftig in die Liste der Leistungen auf, die der Zuzahlung unterliegen. Unter anderem anhand eines Rechenbeispiels erklärt die Krankenkasse, was genau das zu bedeuten hat und wann Patienten eine solche Zuzahlung über die sonstige Erstattung hinaus beantragen können.
Symbolfoto: Editpress-Archiv/François Aussems
Luxemburgs Gesundheitskasse CNS hat am Mittwoch in einer Pressemitteilung erklärt, Psychotherapien künftig in den Katalog der Leistungen aufzunehmen, die der sogenannten Zuzahlung unterliegen. Doch was bedeutet das genau? Der aktuelle Stand ist, dass die Kostenübernahme für Psychotherapiestunden für Erwachsene seit kurzem 70 Prozent und für Kinder und Jugendliche 100 Prozent beträgt. Die Gesundheitskasse erklärt nun: „Die CNS ist sich jedoch bewusst, dass manche Menschen eine große Anzahl von Psychotherapiesitzungen benötigen, um wieder gesund zu werden.“ Die Aufnahme in die Zuzahlungsliste solle bewirken, dass Patienten auf Antrag hin unter bestimmten Bedingungen die Eigenbeteiligung erstattet bekommen.