Junglinster
CLT-Ufa-Klage abgewiesen: Gericht schützt historisches Sendergebäude
Die RTL-Muttergesellschaft CLT-Ufa hatte dagegen geklagt, doch jetzt hat das Verwaltungsgericht gesprochen: Das Gebäude des historischen Senders Junglinster soll weiterhin geschützt bleiben, wie „Wort“ und RTL Lëtzebuerg am Freitag meldeten.
Auch rundfunktechnisches Erbe kann als erhaltenswert eingestuft werden Foto: Editpress/Guido Romaschewsky
In dem erstinstanzlichen Urteil ist die Klage des Betreibers auf einen Abriss des alten technischen Gebäudes zwecks Neunutzung des Areals abgewiesen worden: Das Sendergebäude sei von historischem und architektonischem Wert und stehe deshalb zu Recht auf der Liste des erhaltenswerten kulturellen Erbes. Im September 2022 hatte das Institut national pour le patrimoine architectural (INPA) die „Station émettrice d’ondes de Junglinster“ auf die Vorschlagsliste des schützenswerten nationalen Architekturerbes gesetzt. Nach positiven Gutachten weiterer Kommissionen folgte das Kulturministerium diesem Anliegen. Ob die Betreibergruppe nochmals juristische Mittel einlegen wird, ist offen.