„Terrorismus im Gewand der Kriegsführung“

Wie aktuelle Entwicklungen im Ukraine-Krieg völkerrechtlich zu bewerten sind

Eine Sprengstoffdrohne und unklare Urheber verschärfen die Debatte über Krieg und Frieden. Wie weit darf Deutschland reagieren, wenn der Absender im Dunkeln bleibt? Wie aktuelle Entwicklungen im Ukrainekrieg völkerrechtlich zu bewerten sind.

Russland terrorisiert die Zivilbevölkerung in der Ukraine mit fortwährenden Luftangriffen auf Wohnhäuser, wie hier in Odessa

Russland terrorisiert die Zivilbevölkerung in der Ukraine mit fortwährenden Luftangriffen auf Wohnhäuser, wie hier in Odessa Foto: Oleksandr Gimanov/AFP

Der Ukrainekrieg fordert immer mehr Opfer: Allein im Juli sind in dem von Russland überfallenen Land laut den Vereinten Nationen fast 440 Zivilisten getötet und mehr als 2.600 verletzt worden – mehr als in jedem anderen Monat seit der russischen Militärinvasion 2022. Gleichzeitig weiten sich die Kämpfe aus – so ist inzwischen auch Russland von ukrainischen Angriffen auf das eigene Territorium betroffen. Deutschland wiederum ist mit hybriden Bedrohungslagen konfrontiert. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) prägte dazu den Satz: „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“.

Helmut Aust, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, sagte dem Tageblatt dazu: „Politisch betrachtet hat der Bundeskanzler vielleicht recht, völkerrechtlich muss man zwischen den Kategorien von Krieg und Frieden unterscheiden: Entscheidend ist im humanitären Völkerrecht, ob ein bewaffneter Konflikt im Sinne der Genfer Konventionen vorliegt. Und nach diesen Regeln ist klar: Deutschland befindet sich nicht in einem bewaffneten Konflikt mit Russland.“

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