Kleines Souvenir, große Strafe
Wenn Urlaubsmitbringsel die Grenze des Erlaubten überschreiten
Ein schönes Mitbringsel aus dem Urlaub kann richtig teuer werden – oder sogar strafbar sein. Selbst bei Muscheln oder Schmuck können Bußgelder drohen. Worauf Reisende achten sollten.
Reisende sollten darauf achten, welche Souvenirs sie aus dem Urlaub mitbringen Symbolfoto: Roberto Pfeil/dpa
Muscheln vom Strand, eine Flasche Wein, ein Päckchen Tabak oder ein schönes Lederarmband vom Basar – viele Urlauber bringen sich aus den Ferien Erinnerungen mit nach Hause. Was harmlos erscheint, kann schnell teuer oder sogar strafbar werden. Denn auch im Reiseverkehr gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.