Europäischer Gerichtshof

Ungarn und Polen verlieren Streit um Rechtsstaatsmechanismus

Jetzt ist es höchstrichterlich bestätigt: Der Mechanismus zur Ahnung von Verstößen gegen den Rechtsstaat verstößt nicht gegen EU-Recht. Die EU-Kommission könnte nun vorschlagen, Zahlungen an Länder wie Polen und Ungarn zu kürzen.

Das Bild zeigt ein Schild vor den Bürotürmen des Europäischen Gerichtshofs mit der Aufschrift „Cour de Justice de l’Union Européenne“ im Europaviertel auf Kirchberg

Das Bild zeigt ein Schild vor den Bürotürmen des Europäischen Gerichtshofs mit der Aufschrift „Cour de Justice de l’Union Européenne“ im Europaviertel auf Kirchberg Foto: dpa/Arne Immanuel Bänsch

Der Europäische Gerichtshof hat eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in EU-Ländern für rechtens erklärt. Die Richter in Luxemburg wiesen am Mittwoch Klagen von Ungarn und Polen ab und machten den Weg für die Anwendung des sogenannten EU-Rechtsstaatsmechanismus frei. Damit dürfen Ländern – in einem letzten Schritt – EU-Mittel gekürzt werden (Rechtssachen C-156/21 und C-157/21).

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