Bewährungsstrafe
Trierer Zoll fängt Haschisch-Briefe ab: „Das war unheimlich dämlich!“
Zwei vom Trierer Zoll abgefangene Briefe mit brisantem Inhalt sind einem 29-jährigen Bielefelder zum Verhängnis geworden. Er wurde jetzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Symbolfoto: Sina Schuldt/dpa
Der Freundschaftsdienst für einen weitläufigen Verwandten ist einen 29-jährigen Mann teuer zu stehen gekommen. Weil er regelmäßig Briefe für einen Dritten entgegennahm, in denen jeweils kleinere Marihuana-Mengen waren, verurteilte ihn das Bielefelder Amtsgericht jetzt zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe. Zudem muss der bislang nicht vorbestrafte Mann 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der für seine Postdienste kassierte Lohn in Höhe von 300 Euro wird eingezogen.