Dublin-III-Verordnung
Regierung eröffnet erstes „Rückkehrhaus“ für „illegal aufhältige Personen“
Die Regierung will laut einer Pressemitteilung die Verwaltung der verfügbaren Aufnahmekapazitäten für Asylbewerber optimieren und die freiwillige Rückkehr im Interesse der Betroffenen fördern. Ein neues „Rückkehrhaus“ soll ab September dabei helfen.
Das Innere der Notunterkunft SHUK auf dem Kirchberg Symbolfoto: Editpress/Max Echternkamp
Die Regierung plant eine bessere Regelung der Heimatland-Rückführung von Personen, deren Antrag auf internationalen Schutz endgültig abgelehnt wurde und die alle möglichen Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Zudem soll die Überstellung von Personen, die sich aufgrund der Bestimmungen der Dublin-III-Verordnung in einen anderen Mitgliedstaat begeben müssen, verbessert werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Innere Angelegenheiten und des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Aufnahme vom Donnerstag hervor.