„Rassistisch motivierter Terroranschlag“
Nach der Bluttat von Hanau will Berlin das Waffenrecht überprüfen
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem rassistischen Anschlag in Hanau? Zunächst soll die Polizeipräsenz im öffentlichen Raum verstärkt werden. Neue Gesetze braucht es zwar keine, doch müssten die bestehenden auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Insbesondere das Waffenrecht. Das machten Bundesinnenminister Hort Seehofer (CSU) und Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Freitag in Berlin deutlich.
Mahnwache nach den Morden: Die SPD fordert eine Beobachtung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz, CDU-Innenminister Seehofer zeigt sich skeptisch ob der Machbarkeit Foto: AFP/Odd Andersen
Auch am Tag zwei nach der schrecklichen Bluttat mit insgesamt elf Toten saß der Schock immer noch tief. Seehofer sprach von einem „rassistisch motivierten Terroranschlag“ – dem dritten binnen weniger Monate. Anfang Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübke von einem Rechtsextremisten ermordet. Im Oktober folgte der Anschlag auf eine Synagoge in Halle. Und in der Nacht zum Donnerstag tötete der 43 Jahre alte Tobias R. zehn Menschen vorwiegend mit ausländischen Wurzeln und anschließend sich selbst. Eine solche Tat entstehe nicht aus dem Nichts, meinte Lambrecht. „Wir müssen auch reagieren“, so die Chefin des Justizressorts.