Aus Online-Shop entfernt

Luxemburger Staatsanwaltschaft greift bei Verkauf von Kinder-Sexpuppen ein

Die Luxemburger Staatsanwaltschaft hat erwirkt, dass mehrere aufblasbare Sexpuppen, die wie Kinder oder Minderjährige aussehen, aus einem „bekannten“ französischen Online-Shop entfernt wurden. Das hat die Staatsanwaltschaft am Mittwochvormittag in einer Pressemitteilung erklärt. Das bedeute allerdings nicht, dass es Entwarnung gebe.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass der Kauf von Sexpuppen, die Minderjährige oder Kinder darstellen, strafbar ist

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass der Kauf von Sexpuppen, die Minderjährige oder Kinder darstellen, strafbar ist Foto: dpa/ZB/Matthias Hiekel

Ein Online-Shop mit Sitz in Frankreich, der auch Produkte nach Luxemburg liefert, hat auf seiner Internetseite aufblasbare Sexpuppen zum Kauf angeboten. Das allein ist nicht verboten – wenn es sich dabei um Puppen handelt, die Erwachsene darstellen. Allerdings ändert sich das schnell, wenn die Sexpuppen wie Kinder oder Minderjährige aussehen. Das war bei dem besagten Online-Shop der Fall, deshalb hat die Staatsanwaltschaft eingegriffen und die Puppen von der Seite entfernen lassen.

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren