Deutschland
Gutachter zu Ahr-Flut: „Grundlegende Sachen waren nicht geregelt“
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach der tödlichen Ahr-Flut sind noch nicht abgeschlossen. Ein von ihr beauftragter Gutachter wird im Untersuchungsausschuss des Landtags befragt.
Eine Luftaufnahme des Dorfes Insul zeigt das Ausmaß der Flutzerstörungen vom 14. und 15. Juli 2021 an der Ahr Foto: Boris Roessler/dpa
Bei der Ahr-Flutkatastrophe vor rund zweieinhalb Jahren mit 135 Toten hat es nach Einschätzung eines Gutachters erhebliche Mängel im Katastrophenschutz des Kreises gegeben. „Die Technische Einsatzleitung (TEL) hatte kein passendes Modell von der sich aufbauenden Gefährdung“, sagte Dominic Gißler am Montag im Landtags-Untersuchungsausschuss in Mainz zu seinem für die Staatsanwaltschaft erstellten Gutachten. „Grundlegende Sachen waren nicht geregelt.“ Einen Verwaltungsstab etwa habe es überhaupt nicht gegeben.