Deutschland
Fünf Jahre gesetzliche Lohnuntergrenze: DGB zieht gemischte Bilanz
Am 1. Januar 2015 trat in Deutschland der allgemeine Mindestlohn in Kraft. Nach dem Mindestlohngesetz ist in diesem Jahr eine Überprüfung der Bestimmungen vorgeschrieben. Dem Vernehmen nach will der deutsche Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der kommenden Woche dazu einen Evaluationsbericht vorlegen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) pocht schon jetzt auf Nachbesserungen.
Der deutsche Arbeitsminister Hubertus Heil will den Mindestlohn erhöhen Foto: dpa/Michael Kappeler
„Nach fünf Jahren Mindestlohn ziehen wir eine gemischte Bilanz“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell dem Tageblatt. Von der Einführung des Mindestlohns von anfänglich 8,50 Euro hätten vier Millionen Beschäftigte unmittelbar profitiert, heißt es in einem aktuellen DGB-Beschluss, der unserer Redaktion vorliegt. Auch habe der Mindestlohn den Wettbewerb in Deutschland weder negativ beeinflusst noch zu einer Bedrohung einzelner Branchen geführt. In dem Papier wird zudem vorgerechnet, dass ein Cent mehr Mindestlohn einen Kaufkraftgewinn von 20 Millionen Euro pro Jahr bedeutet. Allein durch die letzten Anpassungen in 2019 und 2020 hätten die Beschäftigten so insgesamt mehr als 1,7 Milliarden Euro zusätzlich im Portemonnaie. „Damit stärkt der Mindestlohn nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie den Konsum und wird zur Konjunkturstütze“, heißt in der Analyse.