Mindestlohn

Europäischer Gerichtshof kippt zentrale Vorgaben der EU-Richtlinie

Darf die EU Kriterien für die Festsetzung von angemessenen Mindestlöhnen vorgeben? Das höchste europäische Gericht sagt in einem neuen Urteil Nein. Der Kläger bekommt aber nur teilweise recht.

Der Europäische Gerichtshof hat zwei zentrale Bestimmungen der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne für nichtig erklärt

Der Europäische Gerichtshof hat zwei zentrale Bestimmungen der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne für nichtig erklärt Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Die EU hat bei der Festlegung von einheitlichen Standards für Mindestlöhne ihre Kompetenzen überschritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärte zwei Bestimmungen in der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig. Dabei handelt es sich einerseits um Kriterien für die Festlegung und Aktualisierung der Löhne und andererseits eine Vorschrift, die eine Senkung der Löhne unterbindet, wenn sie einer automatischen Indexierung unterliegen. Gegen das 2022 von den EU-Staaten per Mehrheitsentscheidung beschlossene Regelwerk hatte Dänemark geklagt. Der Gerichtshof gab dem Land damit teilweise recht.

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