Bestpreisklauseln

EuGH stärkt Hotels gegenüber Booking.com

Dürfen Hotels ihre Zimmer auf der eigenen Seite günstiger anbieten als auf Booking.com? Darüber wird seit Jahren gestritten. Der EuGH hat nun deutliche Grenzen aufgezeigt.

Auf einem Smartphone ist die App des Reiseportals Booking.com zu sehen

Auf einem Smartphone ist die App des Reiseportals Booking.com zu sehen Foto: Fabian Sommer/dpa

Im Streit um sogenannte Bestpreisklauseln bei der Buchung von Hotelzimmern hat das Portal Booking.com eine Niederlage vor dem höchsten europäischen Gericht kassiert. Bestpreisklauseln seien nicht von vornherein vom Kartellverbot ausgenommen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) und stärkte damit vielen Hotels den Rücken.

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