Home-Office wegen Corona

Deutsche Grenzgänger bekommen Ausnahme von 19-Tage-Regel

Deutsche Grenzgänger, die wegen der Corona-Pandemie ins Home-Office geflüchtet sind, müssen ihr Einkommen ausnahmsweise nicht in ihrem Heimatland versteuern. Luxemburg hat am Donnerstag ein entsprechendes Abkommen mit der deutschen Regierung beschlossen. 

Deutsche Grenzgänger können ihr Einkommen auch dann in Luxemburg versteuern, wenn sie im Home-Office in Deutschland arbeiten

Deutsche Grenzgänger können ihr Einkommen auch dann in Luxemburg versteuern, wenn sie im Home-Office in Deutschland arbeiten Symbolbild: dpa/Sebastian Gollnow

Damit sich das Coronavirus so wenig wie möglich ausbreitet, raten staatliche Stellen von allen Ländern derzeit dazu, wenn möglich auf Telearbeit zurückzugreifen. Das betrifft auch deutsche Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten. Die hatten bis heute aber ein Problem: Denn wenn sie mehr als 19 Tage von zu Hause aus arbeiten, müssen sie ihr dann erwirtschaftetes Gehalt eigentlich auch in Deutschland versteuern. 

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