EU-Parlament

Der Wolf könnte am Donnerstag zum Abschuss freigeben werden – mit Luxemburger Hilfe

Rund 20.000 Wölfe leben in Europa. Sind das genug, um sie wieder abschießen zu können? Darüber stimmt das EU-Parlament am Donnerstag ab. 

Der Wolf ist zurück – fragt sich nur, wie lange er bleiben darf

Der Wolf ist zurück – fragt sich nur, wie lange er bleiben darf Foto: Editpress-Archiv/Isabella Finzi

Wolfssichtungen sind in Luxemburg inzwischen keine Seltenheit mehr. Seit 2017 streift der Jäger, von Deutschland kommend, wieder durch die Wälder des Großherzogtums. Davor galt er über 120 Jahre lang als ausgerottet. Mit dem Wolf kehrt aber auch die Angst vor dem Wolf zurück – dabei ist die Wahrscheinlichkeit, an einem Zeckenbiss oder einem Wespenstich zu sterben, laut Experten „astronomisch höher“. Trotzdem warnte nicht zuletzt die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, der Wolf sei zu einer Gefahr „möglicherweise auch für Menschen geworden“. Die Aussage ist fragwürdig, zumindest aber für Weidetiere gilt die Gefahr: Rund 65.000 von ihnen, größtenteils Schafe, werden jährlich in der EU von Wölfen gerissen. Auch deshalb wurde der Wolf einst bis zur Ausrottung gejagt. 

Der offiziell letzte Wolf in Luxemburg wurde am 24. April 1893 vom Untersuchungsrichter Edouard Wolff (kein Scherz) in einem Wald nahe Olingen erlegt. 1907 wurde der Kopf des Tieres auf der internationalen Jagd- und Fischereiausstellung in Antwerpen zur Schau gestellt, Wolff erhielt für seine „Heldentat“ 1937 einen Orden. Anfang des 20. Jahrhunderts war der Wolf in Westeuropa bis auf ein paar Rumpfpopulationen in den Alpen und in Spanien ausgerottet.

Eine europäische Erfolgsgeschichte

Seitdem ist viel Zeit vergangen, dank der Forschung weiß man inzwischen mehr über den Wert von Biodiversität und Artenvielfalt und hält Jäger wie Edouard Wolff nicht mehr für Helden. Ab 1982 regelte die Berner Konvention in Europa den Artenschutz. Am 10. Juni 1992 trat die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Kraft, laut der der Wolf als „streng geschützt“ gilt. Seit knapp 20 Jahren verbreitet sich Meister Isegrimm deshalb wieder in Westeuropa. Laut WWF leben auf dem Kontinent – ohne Russland – wieder rund 20.000 Wölfe. Eine europäische Erfolgsgeschichte? Könnte man meinen.

Aber der Wolf ist selbst ein Jäger und ein einzelnes Tier ist in der Lage, den Lauf der europäischen Geschichte zu ändern. Am 1. September des Jahres 2022, in einer milden Spätsommernacht, trottete der männliche Grauwolf GW 950m aus einem Wäldchen in Niedersachsen nahe des Örtchens Beinhorn. Er erschnüffelte ein 30-jähriges Pony namens Dolly, das nicht von einem Elektrozaun geschützt war – und genehmigte sich einen nächtlichen Snack. Was der Wolf nicht wusste: Dolly war die geliebte vierbeinige Begleiterin einer Frau namens Ursula von der Leyen, die damals wie heute EU-Kommissionspräsidentin ist. Man könnte sagen, Beinhorn ist gewissermaßen das Sarajevo der europäischen Wölfe.

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Denn nur ein Jahr später, im Dezember 2023, schlug die EU-Kommission dem EU-Ministerrat vor, den Schutzstatus des Wolfs zu ändern – von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Streng geschützte Arten dürfen nur mit Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Individuen, im Fall des Wolfes sogenannte „Problemwölfe“, bejagt werden. Der Beamte spricht von „letaler Entnahme“. Geschützte Arten dürfen hingegen bejagt werden, solange diese Bejagung den Fortbestand der Art nicht gefährdet. Der EU-Ministerrat nahm den Vorschlag im September 2024 an, im Dezember 2024 stimmte auch der ständige Ausschuss der Berner Artenschutzkonvention zu. Am 5. März dieses Jahres trat die Änderung in Kraft – jetzt kann also die Fauna-Flora-Habitats-Richtlinie vom EU-Parlament geändert werden. Dass sie geändert wird, wurde am Dienstag entschieden, ob der Wolf nun auf die Abschussliste wandert, entscheiden die Parlamentarier am Donnerstag.

Laut Informationen des öffentlichen Radios 100,7 planen Charles Goerens (DP), Isabel Wiseler-Lima (CSV) und Fernand Kartheiser (ADR), für die Änderung des Schutzstatus zu stimmen, Marc Angel (LSAP) und Tilly Metz („déi gréng“) sind dagegen. Laut Metz seien auch Anträge zur Herabsetzung anderer durch die Richtlinie geschützter Arten, wie Bären, Seehunde oder Biber, zu erwarten. „Die Herabstufung des Schutzstatus suggeriert einfache Lösungen für komplexe Konflikte – doch es fehlt an stichhaltigen Belegen“, so Metz. Belege hin oder her: Für den europäischen Wolf entscheidet sich am Donnerstag mit, ob er weiter in europäischen Wäldern leben kann. Oder ob er zurück ins Reich der Märchen und Sagen wandert.

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