Deutschland
Das BSW sucht nach der Wahlniederlage nach Wählerstimmen
Das BSW ist bei der Bundestagswahl äußerst knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Sahra Wagenknecht will das nicht akzeptieren – und klagt vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch parteiintern teilt sie aus.
Die beiden BSW-Ko-Vorsitzenden Sahra Wagenknecht (r.) und Amira Mohamed Ali haben vor dem Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht Foto: AFP/John MacDougall
Die Hoffnung stirbt zuletzt: Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat den Einzug in den Bundestag bei der Wahl im Februar knapp verpasst. Jetzt hat sich die BSW-Parteigründerin und Namensgeberin Sahra Wagenknecht an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewendet, um eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen: Die Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde von Einzelpersonen beantragt, nicht von der Partei. So klagten neben Wagenknecht und der Ko-Vorsitzenden Amira Mohamed Ali zunächst noch zwei Mitglieder und zwei Wähler des BSW.