Verbraucherschutz

Booking.com droht nach EuGH-Urteil Niederlage vor deutschem Gericht

„Buchung abschließen“: Geht aus dieser Formulierung hervor, dass Verbraucher ein Hotelzimmer zahlungspflichtig buchen? Nun hat sich der EuGH mit dieser Frage befasst. Verbraucherschützer sehen die Kunden gestärkt.

Auf einem Smartphone ist die App des Reiseportals Booking.com zu sehen

Auf einem Smartphone ist die App des Reiseportals Booking.com zu sehen Foto: dpa/Fabian Sommer

Der Internet-Plattform Booking.com droht in einem Rechtsstreit über die Online-Buchung von Hotelzimmern eine Niederlage vor einem deutschen Gericht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg stellte am Donnerstag in einem Urteil klar, dass Verbraucher beim Abschließen einer Buchung anhand der entsprechenden Schaltfläche eindeutig verstehen müssten, dass sie eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Booking.com verwendet dafür die Formulierung „Buchung abschließen“. Die Richter erklärten, dass nun das deutsche Gericht prüfen müsse, ob der Begriff „Buchung“ im deutschen Sprachgebrauch und der Vorstellung des Verbrauchers mit einer Zahlungsverpflichtung in Verbindung gebracht werde (Rechtssache C-249/21).

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