Arbeitsgericht

ArcelorMittal wegen Diskriminierung von CGT-Gewerkschaftlern verurteilt

ArcelorMittal macht erneut Schlagzeilen wegen der Diskriminierung von Gewerkschaftlern und wurde vom Berufungsgericht für schuldig empfunden.

Der Stahlriese muss sieben Arbeiter entschädigen

Der Stahlriese muss sieben Arbeiter entschädigen Foto: AFP/Christophe Simon

Das Berufungsgericht im französischen Douai hat den Stahlriesen ArcelorMittal der gewerkschaftlichen Diskriminierung für schuldig befunden und ihn dazu verurteilt, sieben Arbeitnehmer, die Mitglieder der CGT sind, zu entschädigen. Das teilte ihr Anwalt am Montag mit und wies auf eine „institutionalisierte“ Diskriminierung in dem Konzern hin.

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren