Urteil in Ungarn

Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriff auf Rechtsextreme

Im Prozess um einen Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn ist Maja T., deutsche*r Aktivist*in, zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Maja T. im Budapester Gerichtssaal während eines Gerichtsverfahrens, formell gekleidet und konzentriert.

Maja T. im Budapester Gerichtssaal Foto: AFP/Attila Kisbenedek

Ein Gericht in Budapest befand die 25-jährige nicht-binäre Person am Mittwoch für schuldig, die Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten angegriffen zu haben. Unterstützer von Maja T. sowie Vertreter deutscher Parteien, Linken und SPD, prangerten einen politischen „Schauprozess“ an.

Der Prozess war von Anfang an hochumstritten, weil Maja T. trotz eines Eilverfahrens vor dem deutschen Verfassungsgericht nach der Festnahme in Deutschland an das rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war. Auch die Haftbedingungen vor Ort wurden angeprangert, denen T. als queere Person in Ungarn ausgesetzt ist.

Unklar blieb zunächst, ob Maja T. die Haftstrafe vorerst in Ungarn absitzen muss oder ob schon bald nach Deutschland überstellt werden könnte. Von Unterstützern kamen Forderungen an den deutschen Außenminister Johann Wadephul, sich dafür einzusetzen, dass Maja T. schnell zurück nach Deutschland kommt.

Der Ko-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, der auch als Prozessbeobachter in Budapest war, sagte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP, im Urteil sei zwar vorgesehen, dass Maja T. des Landes verwiesen werde, somit rücke eine Rücküberstellung nach Deutschland näher. Falls es aber eine Revision gäbe, müsste T. womöglich in Ungarn bleiben.

Die ungarische Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren als „Abschreckung“ gefordert. Maja T. wurden schwere Gewalttaten, versuchte Körperverletzung, Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und ein koordinierter Angriff im Rahmen antifaschistischer militanter Aktivitäten vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass T. zu einer linksextremen Gruppe mit insgesamt 19 Mitgliedern gehörte, die in Ungarn neun Menschen angegriffen habe. Die Opfer hätten Knochenbrüche und Kopfverletzungen erlitten.

Der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch, betonte, die Verletzungen seien „nicht lebensbedrohlich“ gewesen. „Maja hat keinerlei Gewalt angewendet.“ Maja T. sagte vor der Urteilsverkündung im Gericht: „Wir wissen alle, welches Urteil der Ministerpräsident dieses Landes will.“ Bei der Verurteilung gehe es darum, die Erzählung von einer „tödlichen Antifa“ zu verbreiten. Maja T. fügte an, dass die Staatsanwaltschaft bei einem Schuldbekenntnis 14 Jahre Gefängnis angeboten habe.

Der ideale Feind

Nach dem Urteil erklärte der Vater: „Leider haben sich meine Befürchtungen bestätigt. Hier wurde ein politischer Schauprozess durchgeführt.“ Er verwies darauf, dass Regierungschef Viktor Orban persönlich die Verurteilung von Maja T. gefordert habe und hob hervor: „Dies ist der traurige Höhepunkt des Unrechts gegen mein Kind.“

Nach Ansicht von Maja T.s Unterstützern ist die nicht-binäre, linksgerichtete Person der ideale Feind für die rechtsnationalistische Regierung von Orban, der auch gute Verbindungen zu Kreml-Chef Wladimir Putin pflegt. In Ungarn stehen im April Parlamentswahlen an.

Ungarn erkennt nur zwei Geschlechter an und ist das einzige EU-Land, in dem Pride-Veranstaltungen verboten wurden. T. ist nicht-binär, fühlt sich also weder als Mann noch als Frau. Im vergangenen Juni war T. in einen Hungerstreik getreten und hatte diesen im Juli beendet. T. protestierte unter anderem gegen eine mangelnde Unterstützung durch die Bundesregierung.

Schirdewan kritisierte das Budapester Urteil scharf. „Das heutige Urteil gegen Maja T. ist Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen“, erklärte er. Acht Jahre Haft seien „völlig unverhältnismäßig“. Er betonte im Gespräch mit AFP, die Beweislage sei „extrem dünn“ gewesen. Von der Bundesregierung erwarte er nun, dass sie die Familie unterstütze, „um das begangene Unrecht“ zu korrigieren – und sich dafür einsetzt, dass Maja T. „schnellstmöglich nach Deutschland rücküberstellt wird“.

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