Das hat die Ratskammer des Bezirksgerichts in Diekirch entschieden. Laut Begründung war der Beamte am 31. Juli 2021 einer klaren Bedrohung ausgesetzt. Die Art und Weise, mit der er sich und Umstehende verteidigt habe, sei „notwendig, unumgänglich und angemessen“ gewesen. Deshalb wurden nun sämtliche juristischen Schritte gegen den Polizisten eingestellt.
Formell hat die Ratskammer in diesem Zusammenhang ein „non-lieu à poursuivre“ gesprochen. Die Gesetzgebung definiert dieses Urteil wie folgt: „En matière pénale, décision d’une juridiction d’instruction mettant fin à des poursuites pénales, soit parce que les faits reprochés à l’inculpé ne tombent pas sous le coup de la loi pénale, soit parce que les charges relevées contre lui sont insuffisantes.“ In diesem Fall war die dem Beamten vorgeworfene Tat nicht strafbar, weil er aus Notwehr heraus gehandelt hat.
Die Ratskammer gründet ihre Entscheidung auf den Ermittlungen der „Inspection générale de la police“ (IGP), die nach den tödlichen Schüssen mit dem Fall betraut worden war. Die IGP hatte ihre Untersuchung im Dezember abgeschlossen und die daraus resultierenden Schlüsse ans Bezirksgericht in Diekirch weitergeleitet.
Eine Bushaltestelle an der place Marie-Thérèse war am 31. Juli 2021 zur Endstation einer Verfolgungsjagd geworden, die wenige Stunden zuvor in Hosingen ihren Lauf genommen hatte. Ein Mann hatte dort am späten Nachmittag einen Autofahrer unter Androhung von Waffengewalt gezwungen, ihm seinen Wagen zu überlassen. Einer weiteren Streife sollte es in Ettelbrück gelingen, den Flüchtigen in der Nähe der Grundschule zu stoppen.
Der Mann ist anschließend aus seinem Wagen gestiegen und hat die Beamten mit einem Messer angegriffen. Daraufhin hat einer der Beamten von seiner Dienstwaffe Gebrauch machen müssen. Der Täter wurde noch an Ort und Stelle von den Polizisten erstversorgt. Allerdings sollte jede Hilfe zu spät kommen: Der Mann ist später am Abend im Krankenhaus an seinen schweren Schusswunden verstorben.
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