Inhaber eines Visums, einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung oder einer Aufenthaltskarte müssen sich keine Sorge um die Verlängerung machen und werden auch nicht ausgewiesen. Auf Anweisung des Außenministeriums verlängert die Wirkung aller Aufenthaltstitel sich automatisch. Angesichts der Coronakrise soll der internationale Personenverkehr eingeschränkt werden – es wäre kontraproduktiv, wenn Menschen jetzt wegen bürokratischer Hürden das Land verlassen müssten. Auch der Aufenthalt nicht visumspflichtiger Drittstaatsangehöriger, deren Aufenthalt gerade 90 Tage überschritten hat, ist für die Dauer des Krisenzustands legal.
Schließlich teilt die Einwanderungsbehörde mit, dass es derzeit nicht möglich ist, Akten und Dokumente per Hand einzureichen. Es wird gebeten, alle Dokumente per Post zu versenden. Darüber hinaus bleiben alle Schalter bis auf Weiteres geschlossen. In begründeten Notfällen wird jedoch der Empfang durch eine Terminvereinbarung gewährleistet.
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