Der Flug kam aus Berlin und befand sich in dichtem Nebel auf dem Landeanflug auf den Flughafen Findel. Kurze Zeit später crashte die Maschine. Der Pilot sowie ein Franzose waren die beiden einzigen Überlebenden des Unfalls, der 20 Menschen das Leben kostete.
Neun Jahre später beginnt der Gerichtsprozess. Er soll mindestens sechs Wochen dauern. Lediglich in der Allerheiligenwoche wird eine Pause eingelegt. Angeklagt sind der damals 26-jährige Pilot der Unglücksmaschine, drei Luxair-Generaldirektoren, der Ex-Direktor der technischen Abteilung sowie zwei Ex-Flugzeugmechaniker.
Zuschauer werden während des Prozesses nicht im Verhandlungssaal zugelassen werden. Der Zugang zum Verhandlungssaal soll den Anwälten, den Familienangehörigen und der Presse vorbehalten sein. Die Familienangehörigen sollen des Weiteren psychologisch betreut werden, so der Justizsprecher gegenüber Tageblatt.lu. Der Prozess wird per Videoübertragung auch in einem anderen Saal des Gerichtsgebäudes übertragen.
Mehrere Ursachen
Luftfahrtexperten hatten ein Jahr nach dem Unglück in einem Bericht menschliches Versagen im Cockpit, technische Probleme und eine mangelhafte Ausbildung der Piloten als Unfallursache angegeben. Nach mehr als sieben Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Luxemburg im Februar 2010 die Ermittlungen zum Absturz der Luxair-Maschine abgeschlossen. Damit hatte sie den Weg für einen Prozess geebnet.
Bei der juristischen Prozedur hatte es mehrere langwierige Verzögerungen gegeben. Einer der Angeklagten, der Ex-Generaldirektor der Luxair, Christian Heinzmann, hatte seit 2004, etliche Rekursanträge gestellt. Seine Anträge wurden am 24. Januar 2006 vom Kassationshof abgewiesen. Auch Unstimmigkeiten zwischen Untersuchungsrichter und Staatsanwaltschaft zogen das Verfahren in die Länge. Sie waren sich nicht einig, ob die Verantwortlichen der zivilen Luftfahrtbehörden in Luxemburg und in den Niederlanden sowie des Flugzeugherstellers Fokker angeklagt werden sollten oder nicht. Zum anderen mussten Tausende Dokumente ausgewertet werden.
Die Verzögerungen beim Prozessbeginn hatten besonders bei den Familien der Opfer für viel Unmut gesorgt. Ombudsman Marc Fischbach hatte sich ebenfalls bei der Vorstellung eines seiner Jahresberichte kritisch geäussert. Er sei überrascht, dass der Luxemburger Staat wegen der überlangen Prozeduren noch nicht in Straßburg verklagt wurde, so Fischbach.
De Maart






















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