Montag10. November 2025

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Die letzten Worte im Cockpit

Die letzten Worte im Cockpit
(Tageblatt-Archiv)

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Die dritte Woche des Verhandlungsmarathons im Luxair-Prozess ist am Donnerstag zu Ende gegangen. Zur Diskussion standen die Aufzeichnung des Voice-recorders.

Am Donnerstag wurde die Verhandlung mit der Befragung von M.W.,Boeing-Flottenchef der Luxair und ehemaliger Fokker-Kapitän, fortgesetzt. Dem Zeugen zufolge würden wichtige technische Neuerungen durch eine schriftliche Notiz mitgeteilt, bevor sie in die Flugbücher (die sogenannten AOM) integriert würden. Er selbst hatte 1998 eine Notiz über die richtige Handhabung des Schubhebels verteilt. Der Pilot der am 6. November abgestürzten Fokker wird unter anderem beschuldigt, die vorgeschriebenen Regeln nicht eingehalten zu haben.

Einer der Angeklagten, der ehemalige technische Direktor der Luxair betonte, dass das Unfallrisiko viel geringer gewesen wäre, hätte Fokker klar auf das Fehlen einer dritten Sicherung hingewiesen.“Das wissen wir, aber Fokker steht nicht vor Gericht“, entgegnete Richter Prosper Klein.
Der Anwalt des angeklagten Piloten fragte seinerseits noch einmal, ob es möglich sei, einen vertikalen Sinkflug zu machen.“Ja“, so die Antwort des Zeugen. Aber, das ändere nichts an der Tatsache, dass es verboten ist, unterstrich Prosper Klein. Der Pilot der Fokker hatte 2002 zu hoch und zu schnell zum Landeanflug angesetzt. Das Gericht liess sich anschliessend noch einmal die korrekte Landeprozedur erklären.

Der Zeuge gab sich verwundert, dass das Flugbuch des Unglückspiloten während fünf Jahren nicht aktualisiert worden sei, auch wenn die Mitteilungen von Fokker nur sporadisch eintrafen. Das Flugbuch des Fokker-Piloten stammte von 1997.

Die Zeugin, die nichts zu sagen weiss

C.W., Mitarbeiterin der „Direction de l’aviation civile“ (DAC) musste über die Zertifizierung der Flugzeugteile aussagen. Sie war auf Anfrage des Anwalts eines der Ex-Generaldirektoren in den Zeugenstand gerufen worden. Zweckdienliche Informationen konnte sie jedoch keine liefern, da sie sich lediglich um die Lizenzen der Piloten und nicht um die Zertifizierung der Flugzeugkomponenten kümmerte.

Was wurde in den letzten Minuten vor dem Crash im Cockpit geredet? Nur die Aufzeichnungen vom Voicerecorder können Aufschluss darüber geben. Die Frage beschäftigte das Gericht am Donnerstag längere Zeit. Der Anwalt des Piloten der Unglücksmaschine widersetzte sich einer Anhörung. Anders die Anwälte der Nebenkläger. Sie begründeten ihren Antrag eines Vorspielens in der öffentlichen Verhandlung mit diversen internationalen Gesetzen und Richtlinien. Die Privatsphäre der Angeklagten werde nicht verletzt, so die Vertreter der Nebenkläger. Auch die öffentliche Ordnung werde nicht gestört, ebenso wenig die guten Sitten. Die Transkription der Cockpit-Aufnahme sei ohnehin schon 2003 veröffentlicht worden. Die Aufzeichnung gebe Aufschluss über den Gemütszustand der Piloten. Das tue ein Text nicht. Dies sei wichtig für die Faktenerhebung und erleichtere die Plädoyers.

Dem entgegnete der Anwalt des Piloten, dass das Vorspielen der Bänder für den Fall irrelevant sei, da es keinen Beweis für die Schuld oder Unschuld seines Mandanten darstelle. Es gehe nur um Sicherheitsfragen bei diesem Prozess. Und da seien alle Elemente bekannt. Die Privatsphäre seines Klienten müsse geschützt werden. Er forderte, die Bänder als Beweise abzulehnen.

Entscheidung nach den Ferien

Die Argumente des Rechtsbeistands des Piloten konnten das Richtergespann jedoch nicht überzeugen. Prosper Klein betonte, das Gericht werde „nichts unter den Teppich kehren“. Wenn die Tonbänder der Wahrheitsfindung nützen, sollen sie in einer öffentlichen Sitzung vorgespielt werden. Auch die Staatsanwaltschaft plädierte für ein öffentliches Abspielen des Voice-recorders. Es sei ein Beweis wie jeder andere. Das öffentliche Abspielen schade auch keiner anderen Untersuchung im Zusammenhang mit diesem Fall. Diese seien schon alle abgeschlossen. Die Verfassung und der europäische Gerichtshof für Menschenrechte würden die Öffentlichkeit der Prozesse garantieren, erinnerte der Staatsanwalt weiter.

Die Richter werden sich beraten und ihre Entscheidung nach den Allerheiligenferien mitteilen. Der Antrag der Verteidigung des Piloten wurde zurückgewiesen.