Eine vom Gericht ernannte Prüfungskommission hatte vor Weihnachten ein umstrittenes Gutachten zur fehlenden Zurechnungsfähigkeit Breiviks bestätigt. Die Expertise stuft den Attentäter als „psychotisch“ und „paranoid schizophren“ ein.
Übernehmen die Richter diese Einstufung für das Verfahren ab kommendem April, kann der 32-Jährige nicht zu Haft verurteilt, sondern nur in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden.
Frist endet am Donnerstag
Die Opfer-Anwälte beriefen sich am Mittwoch auf widersprüchliche Beurteilungen des Attentäters. Ein Psychologenteam, das Breivik im Gefängnis beobachtet hatte, war zum Schluss gekommen, dass er nicht an Schizophrenie leide. „Dieses Team hat ihn lange beobachtet, länger als die vom Gericht beauftragten Experten“, sagte die Opferanwältin Mette Yvonne Larsen der Onlineausgabe der Zeitung „VG“. Mit etwa zehn anderen Anwälten fordert sie daher ein neues Gutachten. Am Donnerstag endet eine vom Gericht gesetzte Frist für solche Einwände.
Der 32-jährige Breivik hatte am 22. Juli bei zwei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Eine Entscheidung über mögliche neue Untersuchungen soll Mitte Januar fallen. Breivik will sich nach Angaben seiner Anwälte keiner weiteren psychiatrischen Begutachtung unterziehen.
De Maart

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