Donnerstag6. November 2025

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Entschädigung für Opfer schwierig

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Im Skandal um französische Billig-Brustimplantate ist eine mögliche Entschädigung der im Lande klagenden 2500 Frauen durch den insolventen Hersteller PIP nach Medienberichten fraglich.

PIP-Gründer Jean-Claude Mas – der in Vernehmungen bewusste Täuschung zugegeben hatte – hat sein Eigentum nach Informationen der Zeitung «Le Figaro» (Mittwoch) über ausländische Beteiligungsfirmen verteilt und weitgehend seiner Familie überschrieben. Dazu gehöre auch eine Villa, die nun für 1,6 Millionen Euro zum Verkauf stehe.

Auch die Wirtschaftszeitung „Les Echos“ schätzt die Chancen auf Entschädigung als „schwierig“ ein, da selbst die Versicherung des Unternehmens wegen «bewusst falscher Erklärungen« klagt. Einige Opfer versuchten daher, ihre Schönheitschirurgen wegen ungenügender Information haftbar zu machen. Weltweit sollen 400 000 bis 500 000 Frauen minderwertige Silikonkissen der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) erhalten haben. Die Vermarktung, den Vertrieb und die weitere Verwendung der Brustimplantate hatte Frankreich dem Unternehmen im April 2010 europaweit untersagt.

Frankreichs Krankenkasse Cnam erstattete bei der Staatsanwaltschaft Marseille Strafanzeige wegen schweren Betrugs. Ein Zusammenhang zwischen den Silikonkissen und Krebs wird befürchtet, bewiesen ist er aber nicht. Deutschland, Frankreich und Tschechien hatten Frauen dazu aufgerufen, die Implantate entfernen zu lassen. Das Unternehmen hatte zuletzt eine Jahresproduktion von etwa 100 000 Prothesen, von denen nach Medienberichten 84 Prozent in den Export gingen. Ein Großteil davon landete in Lateinamerika, wo sich nach Medienberichten nun zahlreiche Frauen in Opferverbänden organisieren, um als Nebenkläger bei den Verfahren in Frankreich zugelassen zu werden.