Freitag31. Oktober 2025

Demaart De Maart

Wurde fahrlässig gehandelt?

Wurde fahrlässig gehandelt?
(Tageblatt-Archiv/Didier Sylvestre)

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

LUXEMBURG - Ab Dienstag stehen sechs Ärzte und sechs Pfleger aus dem CHL vor Gericht. Ihnen wird fahrlässige Tötung eines dreijährigen Kindes vorgeworfen.

Der Fall liegt bereits sieben Jahre zurück. Im Juli 2005 sollen die Angeklagten bei einem dreijährigen Unfallopfer, das mit einem schweren Hirntrauma in der Notfallstation aufgenommen wurde, die falschen Medikamente eingesetzt zu haben. Das Kind, das zur Schmerzlinderung und Stabilisierung in ein künstliches Koma gelegt wurde, bekam über mehrere Tage Diprivan (Propofol) verabreicht.

Das Medikament gehört zu der Klasse der Hypnotika. Sein Wirkstoff Propofan kann das gleichnamige Infusionssyndrom auslösen, das besonders bei Kleinkindern eine tödliche Wirkung auf den Stoffwechsel haben kann.

21 Zeugen

Wegen der Verabreichung dieses Beruhigungsmittels, das seit Jahren in der Intensivmedizin verwendet wird, müssen sich nun sechs Ärzte und sechs Krankenpfleger wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. In diesem Fall steht eine maximale Haftstrafe von fünf Jahren.

Drei Gutachter und 21 Zeugen werden gehört, davon 13 der Verteidigung. Die Dauer der Verhandlung ist auf sieben Wochen angesetzt. Mit einer Pause zwischen dem 16. und 28. Februar wird der Prozess, der am Bezirksgericht Luxemburg stattfindet, am 15. März mit dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft ein vorläufiges Ende in erster Instanz finden.