Dienstag11. November 2025

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Ein Abgeordneter soll vor Gericht

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LUXEMBURG - Muss sich der ADR-Abgeordnete Jean Colombera vor Gericht verantworten? Der Arzt hatte seinen Patienten Cannabis zu therapeutischen Zwecken verschrieben.

2010 wollte der Staatsanwalt es wissen. Er schickte die Ermittler in die Arztpraxis von Dr. Jean Colombera. Dort sollten sie nach Beweismaterial suchen und wurden fündig. Rund zwanzig Patientenakten wurden beschlagnahmt. Aus denen soll hervorgehen, dass der Arzt den Patienten Cannabis als Arzneimittel verschrieb. Nun könnte der Arzt und Deputierte Colombera wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht zitiert werden. Eine Entscheidung muss die Ratskammer des Diekircher Bezirksgerichts treffen, der die Ermittlungsergebnisse zugestellt worden sind. Der Betroffene rechnet mit einer Anklageerhebung. Dass das Dossier an die Richter weitergereicht würde, habe im die Untersuchungsrichterin bereits im März zu verstehen gegeben, so Colombera am Dienstag Tageblatt.lu gegenüber.

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Cannabis gilt in Luxemburg nach wie vor als verbotene Droge. Import, Verkauf und Konsum werden bestraft. Ärzte können nur in Ausnahmefällen rauschgifthaltige Erzeugnisse verschreiben. Die Therapie ist auf sieben Tage begrenzt und muss vom Gesundheitsministerium genehmigt werden. Verkauft werden dürfen die Mittel nur durch dazu befugte Apotheker.

Teilerfolg

Die Hausdurchsuchung bei Dr. Colombera geht auf eine Klage aus dem Jahr 2010 zurück. Der Kampf des umstrittenen Arztes für eine Legalisierung der sanften Droge ist jedoch nicht neu. Seit Jahren schon setzt sich der Norddeputierte für eine Zulassung von Cannabis zu medizinischen Zwecken ein. Einen Teilerfolg erzielte er 2010, als der Gesundheitsminister ihm erlaubte, Patienten Cannabis haltige Arzneimittel zu verschreiben, die sich die Betroffenen in den Niederlanden besorgen müssten, da sie in Luxemburg nicht verkauft werden. In einem anderen EU-Land zugelassene Medikamente könnten auch in Luxemburg genutzt werden, hieß es.

Doch daraus wurde nichts mehr, sagte uns Dr. Colombera am Dienstag. Eines dieser Mittel, das Krebs-, Aids-, MS-, Hepatitis- und Parkinson-Patienten verschrieben werde, werde in den Niederlanden nicht als Arzneimittel anerkannt, so Colombera. Außerdem dürften Cannabis-haltige Medikamente nur von Fachärzten verschrieben werden, sei ihm gesagt worden. Also schickte er schon mal Patienten ins Ausland zu Kollegen.

Nur Mittel auf CBD-Basis

Seit der Hausdurchsuchung verschreibt der Arzt aus Vichten ohnehin seinen Patienten keine Mittel auf THC-Basis, sondern nur solche mit Cannabidiol (CBD). In Verruf geraten ist die Hanfpflanze wegen des THC geraten. Im Gegensatz zu THC ist die andere Substand, CBD, jedoch nur schwach psychoaktiv und ist auch nicht verboten. Derzeit forscht er mit ausländischen Kollegen an Mitteln auf CBD-Basis, so Colombera.

Sollte es zu einer Anklage kommen, kann Colombera gerichtlich belangt werden. Immunität in strafrechtlichen Angelegenheiten genießen Abgeordnete nicht. Sie können jedoch nicht wegen ihrer Meinungsäußerungen während ihrer parlamentarischen Tätigkeit gerichtlich belangt werden. Genausowenig können sie während einer Parlamentssitzung festgenommen werden. Es sei denn der Abgeordnete wird in flagranti erwischt oder das Parlament stimmt der Festnahme zu.