Luxemburg gibt sich eine neue Verfassung, doch die wenigsten Bürger wissen davon, so die Verantwortlichen von „forum“. Mit der Webseite „Die Verfassungsreform in Luxemburg. Informationen, Analysen, Meinungen“ www.constitution.lu wollen sie der Diskussion Flügel verleihen.
" class="infobox_img" />„Forum“ fordert die größtmöglichste Transarenz bei der anstehenden Verfassungsreform. (forum)
Die Debatte über die geplante Verfassungsreform beschränkt sich bisher größtenteils auf einen engen Zirkel von Juristen und institutionellen Akteuren, bemängelt „forum“. Die Vereinigung ist der Ansicht, dass eine Verfassungsreform zu wichtig ist, als dass man sie den „Experten“ überlassen sollte. www.constituton.lu soll der Öffentlichkeit eine politisch neutrale Plattform zur Verfügung stellen, wo sie ihre Vorschläge und Ideen zur Reform äußern kann.
Drei Teile
Die Webseite besteht aus drei Teilen, wurde Tageblatt.lu erklärt. Im ersten Bereich werden die Besucher informiert. Er enthält unter anderem das Gesetzesprojekt, die offiziellen Stellungnahmen und Presseartikel. Im Zweiten Teil werden den Lesern Analysen zu der Verfassungsreform angeboten. Die Debatte findet im dritten Teil statt. Hier kann jedermann Beiträge veröffentlichen. Die Inhalte der Seite können ebenfalls kommentiert werden.
Die Verfassung des Großherzogtums Luxemburg stammt aus dem Jahr 1868. Sie wurde im Laufe der Jahr mehrfach abgeändert und modernisiert.
Nach der „Krise“ von 2008 …
Anlass der nun geplanten Verfassungsreform Reform war die „institutionelle Krise“ von 2008, als Großherzog Henri sich weigerte, aus Gewissensgründen das Euthanasiegesetz zu unterzeichnen. Die Fraktionen verständigten sich damals schon auf eine Verfassungsänderung, die dem Staatschef nur noch das Recht zugesteht, Gesetze zu verkünden. Das Wort „bestätigt“ (sanctionne) in Artikel 34 der Verfassung wurde gestrichen. Man war sich jedoch einig, dass eine tiefgehende Reform der Verfassung notwendig sei.
Was genau abgeändert werden soll ist noch nicht in allen Details klar. Die Verfassungsreform sieht jedoch unter anderem vor, die Rechte des Großherzogs weiter zu beschneiden. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Uneinig ist man sich, ob die Reform eines Referendums bedarf. Eine Volksbefragung würde der Reform eine größere Legitimität geben, wird einerseits argumentiert. Andererseits ist man nach dem eher knappen Ergebnis („nur“ 56 Prozent Ja) des Referendums über eine EU-Verfassung 2005 vorsichtig geworden. Ein Referendum muss von mehr als einen Viertel der 60 Abgeordneten oder von 25.000 eingetragene Wähler beantragt werden. Nach der ersten Lesung im Parlament ersetzt die Volksbefragung die zweite Abstimmung. Bisher sind aber keine nennenswerte Forderungen nach einem Referendum geäußert worden, heißt es.
De Maart

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können